Unser Ortsverein war gut vertreten bei einem Quartiersrundgang, zu der die Stadtverwaltung eingeladen hatte. Unsere Ratsmitglieder Sylvia Binkenstein und Helmi Behbehani gehörten am Sonntagvormittag ebenso zu den Interessierten wie weitere Vorstandsmitglieder und Bürger*innen. Sie ließen sich von Karin Schrader (Denkmalsschutz) und Elisabeth Hanitsch (Stadt- und Verkehrsplanung) den Wert einer kommunalen Erhaltungssatzung zur Sicherung der städtebaulichen Gestalt im Ostviertel erläutern.
Das Göttinger Ostviertel ist als eines der ältesten Wohngebiete Göttingens geprägt durch seine gründerzeitliche Bebauung und großzügigen Grünstrukturen. Aufgrund der hohen Grundstückspreise und dem hohen Nachverdichtungsdruck wird zunehmend dieser wertvolle Gebäudebestand durch private Akteure in Frage gestellt. So werden Gartenflächen zu Autostellplätzen, und es werden Gebäude abgerissen, die nach öffentlicher Meinung erhaltenswert gewesen wären. Jüngstes Beispiel ist der Abriss der Villa am Friedländer Weg, dessen Trümmer noch auf dem Grundstück liegen.
Anhand zahlreicher konkreter Beispiele in der Baurat-Gerber-Straße, der Dahlmannstraße, der Planckstraße und der Merkelstraße machten Hanitsch und Schrader deutlich, welchen Wert eine Erhaltungssatzung über das bestehende Baurecht hinaus haben würde. Es wurden Zielkonflikte erläutert, die von Fall zu Fall abgewogen werden müssen, etwa beim Baumschutz oder bei der Ausgestaltung architektonischer Details. Zum Schutz der gewachsenen Strukturen und ihrer städtebaulichen Gestalt wird nun von der Stadt Göttingen eine Erhaltungssatzung aufgestellt. Bereits in einigen Wochen soll der erste Entwurf in den Ratsgremien und mit den betroffenen Bürger*innen diskutiert werden. Sylvia Binkenstein, die auch Mitglied im Bauausschuss ist, kündigte das lebhafte Interesse der SPD an, die öffentliche Diskussion um den Erlass einer kommunalen Erhaltungssatzung für das Ostviertel aktiv zu begleiten. (gaf)
Geplanter Geltungsbereich der Erhaltungssatzung im Ostviertel. Die rot markierten vereinzelten Gebäude stehen unter Denkmalsschutz.
Stadtbildprägendes Einfamilienhaus an der Schillerwiese (neben ehem. Goethe-Institut).
Genaues Hinsehen lohnt sich (hier ein Detail am Gebäude Goldgraben 14).
Dem Bauhaus-Stil nicht unähnlich: vorbildlich saniertes Wohnhaus in der Dahlmannstraße.
Zielkonflikt Denkmalschutz vs. Baumschutz. Ein Denkmal sollte wirken können.