Die Fraktionen entscheiden grundsätzlich über alle im Rat der Stadt Göttingen bzw. im Kreistag zur Entscheidung anstehenden Fragen.
Grundlage der Fraktionsarbeit sind das Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, das Wahlprogramm und die Beschlüsse der Partei in ihren Ortsvereinen und insbesondere der Delegiertenversammlung.
Über Sachfragen von grundsätzlicher Bedeutung oder wesentliche Personalfragen nämlich soll die Fraktion erst nach einer Meinungsbildung in den Organen der Partei entscheiden, wie es in Ziffer 7 Abs. 1 u. Abs. 2 den Richtlinien des SPD Bezirks Hannover über die Arbeit der Fraktionen heißt (lese die entsprechende Richtlinie in Statuten).
Die Sicherung der qualitativen Zusammenarbeit von Partei und Fraktion sollen an den Sitzungen der SPD-Fraktionen stimmberechtigt grundsätzlich der/die Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende der entsprechenden Gliederung sowie zwei weitere vom Vorstand gewählte Vorstandsmitglieder teilnehmen (Richtlinien des SPD Bezirks Hannover über die Arbeit der Fraktionen, Ziff. 2 Abs. 2).