Polizeigesetz in die Schranken weisen

Nach Bestrebungen der Großen Koalition im Land soll das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) „reformiert“ werden. Ziel ist die Verabschiedung des neuen Niedersächsischen Polizeigesetzes (NPOG).

Der Gesetzesentwurf sieht viele Verschärfungen in verschiedenen Bereichen vor.
So sollen z.B.

• die Anwendungsfälle zum Einsatz von elektronischen Fußfesseln ausgeweitet werden,
• die Videoüberwachung von Gefangenen eingeführt werden,
• die Bedingungen, unter denen eine Telekommunikationsüberwachung möglich ist, erleichtert werden,
• eine Ausschlussklausel, nach der der Einsatz von verdeckt agierenden Polizeispitzeln unter bestimmten Bedingungen nicht mehr durch einen Richter genehmigt werden muss, eingeführt werden,
• Teaser noch vor dem Einsatz des Schlagstocks angewendet werden dürfen,
• Hilfspolizist*innen der Einsatz von Schlagstöcken erlaubt werden,
• ein Vermummungsverbot als Straftat verankert werden und
• bis zu 74 Tage Präventivhaft für sog. „Gefährder“ erlaubt sein.

Dies sind nur Beispiele für Verschärfungen im neuen Gesetz.

Die SPD Niedersachsen vertritt eine Innen- und Sicherheitspolitik, die eine ständige Abwägung zwischen demokratischen Freiheitsrechten und den legitimen Sicherheitsinteressen der Bevölkerung vornimmt. Die aktuelle Fassung des NPOG schränkt die Rechte von Bürger*innen aber stark ein. Die vorgesehenen Freiheitseinschränkungen stehen in keinem Verhältnis zu den versprochenen Sicherheitsvorteilen.

Deshalb fordert die SPD Göttingen die SPD Landtagsfraktion auf, den geplanten Vorschlag des NPOG abzulehnen.