Keine Privatisierung von Autobahnen und Bundesstraßen

Im März dieses Jahres sollen mit dem Gesetz zum Bund-Länder-Finanzausgleich gesetzliche Regelungen, bis hin zu entsprechenden Grundgesetzänderungen, für die Einrichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft auf Bundesebene verabschiedet werden.

Dazu erklärt die Delegiertenversammlung des SPD-Stadtverbandes Göttingen:

1. Die Delegiertenversammlung des SPD-Stadtverbandes Göttingen begrüßt, dass durch die Einigung zwischen Bund und Ländern der Bau, die Planung und die Verwaltung von Bun-desstraßen und Autobahnen effizienter und transparenter organisiert werden sollen. Wir be-grüßen ebenfalls, dass dabei jegliche Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen sowie der Infrastrukturgesellschaft im Grundgesetz ausgeschlossen werden soll.

2. Allerdings weisen Rechtsgutachten und der Bundesrechnungshof darauf hin, dass die neue Gesellschaft zwar per Grundgesetz unveräußerlich sein soll, zugleich aber die Möglichkei-ten eröffnet werden, dass private Anleger mit der bisherigen Regelung einzelne Teile des neuen Unternehmens (z. B. regionale Töchtergesellschaften, ÖPP-Verträge, usw.) erwer-ben.

3. Einen solchen Korridor für eine Privatisierung von Teilen der öffentlichen Infrastruktur darf es nicht geben. Deshalb sprechen wir uns entschieden dafür aus, dass bei der zu gründen-den Verkehrsinfrastrukturgesellschaft gesetzliche Regelungen beschlossen werden, die nicht nur bessere Transparenz und bessere parlamentarischen Kontrolle gewährleisten, sondern jegliche Privatisierung dauerhaft und abschließend ausschließen. Das verbietet auch die (Teil-) Privatisierung der vorgesehenen Tochtergesellschaften.

4. Unabhängig von den aktuellen Fragen der Organisationsform haben wir grundsätzlich Be-denken in Bezug auf die Beteiligung von privatem Kapital im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP). Wir teilen die Kritik des Bundesrechnungshofs, der privat finanzierten Autobahnbau als unwirtschaftlich ablehnt.

5. Wir fordern deshalb die Bundestagsfraktion und die Niedersächsische Landesregierung auf, bei der Gestaltung der gesetzlichen Regelungen sicherzustellen, dass spätere Privatisierun-gen unumstößlich ausgeschlossen werden und die öffentliche Hand entscheidend Eingriffs-rechte behält. Zudem sind eine ausreichende Finanzierung aller Bundesstraßen sicherzu-stellen und die tariflichen Interessen der Beschäftigten zu wahren.

Begründung:

Die Autobahnen und Bundesstraßen sind Eigentum des Bundes. Für deren Bau, Planung und Verwaltung sind aber in seinem Auftrag bisher die Länder zuständig. Die Finanzierung und Prio-risierung liegt beim Bund. Im Rahmen der Einigung zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen – und auf Druck des Bundes – haben die Länder letztendlich zugestimmt, dem Bund die Gesamtverantwortung zu übertragen und die Auftragsverwaltung aufzugeben. In ihrer Einigung legten sich Bund und Länder auf die Gründung einer „privatrechtlich organisier-ten Infrastrukturgesellschaft“ fest und öffnen so die Türen in die Richtung einer möglichen Pri-vatisierung.

Einrichtungen und Aufgaben der Daseinsvorsorge und der öffentlichen Infrastruktur müssen aber unabhängig von Gewinninteressen Privater durch den Staat gewährleistet werden. Dies gilt auch für Teilprivatisierungen. Eine Privatisierung hätte zudem wohl auch Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Arbeitsverträge in diesen Bereichen. Auch hier müssen die bisherigen Standards gewahrt bleiben.