Umsetzung tatsächlich finanzierter Personalstellen in Psychiatrien

„…Psychische Gesundheit ist ein unveräußerliches Gut, auf das jeder Mensch ein Anrecht hat. Sie ist Grundlage für Wohlstand, Gerechtigkeit, Solidarität und der Zufriedenheit in unserer Gesellschaft …“ (Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Niedersachsen 30. Tätigkeitsbericht (2014)).

Wir fordern die SPD-Landesregierung auf, sich für eine bessere personelle Ausstattung in den psychiatrischen Krankenhäusern einzusetzen und entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Für uns ist es unumgänglich, dass die Einhaltung der personellen Vorgaben gesetzlich festgeschrieben und dies unter Androhung von Konsequenzen mit dringend zu installierenden Kontrollmechanismen geprüft wird. Es ist sicherzustellen, dass das Personal tatsächlich vorgehalten wird, das letztendlich finanziert wurde. Dies muss unabhängig vom Finanzierungssystem auf das neue Entgeltsystem garantiert sein.

Die Vorhaltung einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung ist eine Kernaufgabe der Länder und gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Aus diesem Grund muss das Land auch konkrete Vorgaben machen und die Einhaltung konsequent prüfen.

Die Krankenhausstrukturreform benennt ausdrücklich die Einrichtung landesrechtlicher Qualitätsvorgaben (Struktur-, Ergebnis- und Prozessqualität). Dies erfordert sinnvolle Kontrollmechanismen, welche auf keinen Fall einem Selbstzweck dienen dürfen. Die abschließende Verantwortung der Kontrolle zur Einhaltung der Qualitätskriterien muss beim zu- ständigen Ministerium liegen. Wir fordern daher die SPD-Landtagsfraktion auf dies auch entsprechend zu installieren und alle Möglichkeiten zu nutzen, um die berechtigten Bedürfnisse der Menschen zu priorisieren. Dies entspricht bereits jetzt einem Grundsatz der Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (§ 70 SGB V Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit).

Für die Prüfung der Einhaltung von Qualitätsstandards in Psychiatrien ist die direkte Beschäftigung in diesen nicht erforderlich. Wir halten die Besuchskommission nicht für das geeignete Gremium als ab- schließende Kontrollinstanz, da wir die Unabhängigkeit insbesondere auf Grund der Zusammensetzung nicht gewahrt sehen. Es darf nicht sein, dass – wie aktuell noch gängig – arbeitgebernahe Angestellte Mitglieder der Besuchskommission sind.

Darüber hinaus sollten einmal pro Quartal die durchschnittliche krankenkassenfinanzierte personelle Ausstattung in Vollzeitkräften nach Berufsgruppen sortiert an das Ministerium gemeldet und veröffentlicht werden.

Über die Krankenhausplanung hat das Land definierte Eingriffsmöglichkeiten, die es zu nutzen gilt, um Qualitätsstandards einzufordern. Wenn nur Krankenhäuser in den Krankenhausplan aufgenommen werden dürfen, die garantieren ein entsprechende Versorgung der Patienten sicher zu stellen, muss es bei regelmäßig auftretenden sowie gravierenden Mängeln stufenweise Sanktionen bis hin zur Herausnahme aus dem Krankenhausplan geben, wie es das verabschiedete Krankenhausstrukturgesetz ausdrücklich vorsieht.

Sollte es tatsächlich zu einer Herausnahme aus dem Krankenhausplan (teilweise oder vollständig) kommen, muss das Land einen anderen Träger beauftragen. Es darf nicht möglich sein, dass eine mögliche Unterversorgung als Druckmittel für schlechte Qualität, Gefährdung von Menschen und Überbelastung des Personals herangezogen wird.

Beschluss der Delegiertenversammlung der SPD im Stadtverbandes Göttingen am 08.12.2015