- das nach diesem Gesetz erforderliche Wohnungsbauprogramm aufzustellen und rasch umzusetzen;
- die Bereitschaft, Grundstücke aus Landesbesitz zu angemessenen Bedingungen für den Wohnungsbau in Göttingen zur Verfügung zu stellen, wobei nicht allein am Preis ausgerichtete, sondern sich an der Konzeptqualität orientierte Vergaben möglich sein müssen;
- Landesmittel für den studentischen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen;
- den sozialen Wohnungsbau in Göttingen finanziell zu fördern, da es durch den Rückzug der vorherigen, CDU/FDP-geführten Landesregierung aus allen diesbezüglichen Förderprogrammen zu dramatischen Defiziten gekommen ist.
Die Göttinger SPD erwartet, dass
die Stadt Göttingen ihre Planungshoheit wahrnimmt, um Flächen in den Göttinger Ortsteilen und der Innenstadt gleichermaßen für Ein- oder Zweifamilienhäuser wie den Geschosswohnungsbau zur Verfügung zu stellen (ggf. durch Umwidmung zu anderer Nutzung vorgesehener Flächen) und dass sie regulierend in den Grundstücksmarkt eingreift.
Beschluss der Delegiertenversammlung vom 09.12.2014