Die SPD-Kreistagsfraktion hat dem Kreistag Göttingen eine Resolution vorgelegt, in der der Bundesgesetzgeber aufgefordert wird, sichere rechtliche Rahmenbedingungen für die freiberuflichen Lehrkräfte an kommunalen Volkshochschulen und Musikschulen zu schaffen.
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die CDU und die FDP haben sich dieser Resolution angeschlossen, die auch im Rat der Stadt Göttingen behandelt werden soll. Die Kommunalen Träger sehen die Situation der 850 Volkshochschulen mit mehr als 2.700 Außenstellen und 900 öffentlichen Musikschulen aufgrund aktueller Rechtsprechung als besorgniserregend an. Dies gilt auch für die Volkshochschule Göttingen-Osterode.
Freiberufliche Lehrkräfte, die für die Themenvielfalt und -aktualität der Volkshochschulen und Musikschulen von zentraler Bedeutung sind und zu deren Charakteristikum gehören, können gegenwärtig nicht mehr rechtssicher eine Lehrtätigkeit auf Honorarbasis ausüben. Aktuell werden fast die Hälfte aller Integrationskurse, ein hoher Anteil an Berufssprachkursen und an Schulabschlusskursen durch Honorarkräfte an Volkshochschulen durchgeführt.
Durch die aktuelle unsichere Rechtslage können erhebliche Mehrbelastungen für den Landkreis und die Stadt Göttingen als kommunale Träger der Volkshochschule entstehen. Daher würde die schwierige Haushaltslage Stadt und Landkreis Göttingen dazu zwingen, die Integrationsarbeit und das Angebot des Zweiten Bildungsweges an der VHS einzustellen.
Um dieses Kernangebot der Volkshochschule zu bewahren, muss der Bund hier dringend handeln. Der Kreistag Göttingen fordert daher vom Bundesgesetzgeber, die freiberufliche Lehrtätigkeit an der Volkshochschule auch künftig gesetzeskonform und praxistauglich abzusichern.