Dr. Bindig fordert Freiheit für verfolgte Richterinnen

Bindig_Andrea_Dr.Dr. Andrea Bindig, SPD-Ortsverein Göttingen-Ost, setzt sich für die Freiheit von Richterinnen aus Afghanistan ein.

Die Göttinger Bundestagsabgeordneten sollten sich für die in Afghanistan von den Taliban verfolgten Richterinnen einsetzen, damit ihnen die Ausreise in die Bundesrepublik erlaubt wird. Diese Forderung erhebt die stellvertretende Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Göttingen-Ost, Dr. Andrea Bindig. Die SPD-Politikerin, die selbst Richterin ist, unterstützt die Forderung des Juristinnenbundes nach Hilfe für die bedrohten Afghaninnen.

„Der planlose Rückzug aus Afghanistan hat zahllose von den Taliban bedrohte Personen hinterlassen. Nicht nur die Hilfskräfte werden verfolgt, auch die Afghanen in Verwaltung und Justiz, in NGOs, die sich für den Aufbau der Zivilgesellschaft eingesetzt haben, müssen um Freiheit und Leben fürchten, da sie für eine politische Ordnung eintraten, der der Hass der Taliban gilt. Besonders gefährdet sind leider Frauen, die nicht in das frauenfeindliche Weltbild der Taliban passen.

Durch die gelungene Flucht von sechs ehemaligen Richterinnen ist zum Jahresende die Weltöffentlichkeit auf die bedrohte Lage dieser kleinen, noch in Afghanistan in Verstecken lebenden Gruppe aufmerksam geworden. Können sie nicht ausreisen, drohen ihnen Haft, Folter und Todesurteile.

Dass sich die Ampel-Koalition dieser Gruppe annimmt, darauf könnten die Göttinger Bundestagsabgeordneten Konstantin Kuhle (FDP), Andreas Philippi (SPD) und Jürgen Trittin (Grüne) hinwirken. Die zuständigen Minister*innen Baerbock, Buschmann, Faeser gehören ihren Parteien an. Auch die Unterstützung dieser Forderung durch den Oppositionsabgeordneten Fritz Güntzler (CDU) dürfte helfen.

Die neue Bundesregierung ist aufgerufen, die schweren Fehler der vergangenen Afghanistan-Politik durch eine aktive Menschenrechtspolitik auszugleichen. Sie steht vor der schwierigen Aufgabe, Hilfe zu leisten, ohne die Taliban zu legitimieren oder finanziell zu unterstützen. Afghanistan leidet unter dem von den Taliban verursachten wirtschaftlichen Zusammenbruch und in der Folge unter einer Versorgungs- und unter einer Hungerkatastrohe. Der UN-Sicherheitsrat hat im Dezember 2021 beschlossen, dass humanitäre Hilfen der internationalen Gemeinschaft nach Afghanistan fließen können, soweit sie die humanitäre Lage der Bevölkerung vor Ort verbessern. Zusätzlich ist aber auch die humanitäre Lage von Personen, die von den Taliban bedroht sind, zu verbessern. Dies setzt voraus, dass bedrohte Personen aus dem Land ausreisen dürfen. Die Bundesregierung sollte dies als weitere Gegenleistung für ihre humanitären Hilfen in Betracht ziehen.