Als Ergebnis der bisherigen Arbeit der Strukturkommission der Ortsvereine im Stadtverband Göttingen beschließt die Delegiertenversammlung des Stadtverbandes Göttingen:
1.Zusammenschlüsse von Ortsvereinen
Die 10 Ortsvereine (OV) auf dem Gebiet des Stadtverbandes Göttingen können sich zu 5 OV zusammenschließen. Die Grenzen der neu zu bildenden OV orientieren sich dabei prinzipiell an den Grenzen der Kommunalwahlbereiche der Stadt Göttingen. Aufgrund von sozialen und kulturellen Bindungen oder logistischen Gründen können Abweichungen von diesen Grenzen erfolgen.
Die Zusammenschlüsse müssen bilateral zwischen den jeweils beteiligten OV vereinbart und beim Unterbezirksvorstand beantragt werden. Auch die Grenzen müssen bilateral zwischen den OV vereinbart werden.
Die Zusammenschlüsse müssen nicht zeitgleich mit diesem Beschluss, oder unmittelbar nach der Verabschiedung dieses Beschlusses erfolgen. OV, die sich zusammenschließen wollen können dies zwar sofort tun – der Weg für andere OV in eine spätere Fusion nach den hier festgelegten Prinzipien bleibt offen.
2.Foren der Positions- und Willensbildung
Beim Stadtverbandsvorstand werden drei Foren eingerichtet:
– Forum Internationales,
– Forum Bundes- und Landespolitik,
– Forum Kommunalpolitik.
Die Foren werden vom Stadtverbandsvorstand organisiert und finanziert. Die Leitung und die Organisation liegen bei einem Mitglied des Stadtverbandsvorstandes.
In den Foren werden nach einem Input durch ein Referat zukunftsweisende strategische Themen für die SPD in Göttingen oder für die Partei insgesamt diskutiert. Die Themen werden vom Stadtverbandsvorstand oder vom Beirat festgelegt.
Die Foren tagen parteiöffentlich. Zu ihnen werden per Mail, Internet-Auftritt und Facebook alle Mitglieder der SPD Göttingen eingeladen.
Sie haben kein Antragsrecht zur DV/MV: Themen aus den Foren können und sollen aber in die OV und darüber wieder auf Stadtverbandsebene oder höher liegende Parteiebenen als Anträge transportiert werden.
Neben den Foren existieren die schon erprobten Arbeitskreise (z. B. der AK Bildung) als Ort für die Erarbeitung von konkreten Positionen des Stadtverbandes vor allem im Bereich der Kommunalpolitik weiter. Neue AK zu speziellen Einzelthemen (z.B. Soziale Stadt) können jederzeit vom Stadtverbandsvorstand eingerichtet werden.
3.Oberstes Organ der Willensbildung
Die Willensbildung des Stadtverbandes findet sowohl in Mitgliederversammlungen als auch in Delegiertenversammlung statt.
Die Delegiertenversammlungen tagen weiterhin parteiöffentlich und nach den bis gültigen Satzungsregularien. Präzisierend wird jedoch festgelegt, dass zu ihnen auf der Website des Stadtverbandes ebenfalls 10 Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden muss.
Außer bei den Regularien der Jahreshauptversammlung, generell bei Wahlen und bei der Entscheidung über Satzungsfragen werden auf der Delegiertenversammlung jeweils zwei Abstimmungen vorgenommen: Einmal eine Abstimmung der Delegierten und einmal eine Abstimmung aller anwesenden Mitglieder, um auch das Meinungsbild der anwesenden Nicht-Delegierten zu erfassen. (Diese Regelung muss in der Geschäftsordnung festgelegt werden.)
Der Stadtverbandsvorstand muss jährlich mindestens auch zwei Mitgliederversammlungen einberufen. Eine solche Einberufung muss auch erfolgen, wenn 3 Ortsvereine (solange es noch 10 OV gibt, danach ist die Zahl anzupassen) oder 5 Prozent der Mitglieder dies zu einem bestimmten Thema beantragen. Dazu müssen alle Mitglieder per Mail oder – falls so nicht erreichbar – schriftlich eingeladen werden.
4.Satzungsänderung
Bei der demnächst geplanten Änderung der Satzung des Stadtverbandes werden die Punkte in der Satzung entsprechend verankert.