Erhaltungssatzung für das Ostviertel nicht zu Ende gedacht

Blick vom Bismarckturm auf Göttingen und das Leinetal Foto: Jan Vetter

Zu den Plänen der Stadtverwaltung, dem Rat eine Erhaltungssatzung für das Ostviertel zum Beschluss vorzuschlagen, erklärte der Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Göttingen-Ost Klaus Wettig:

„Die Absicht ist zu loben, obwohl sie Jahrzehnte zu spät kommt. Das Ostviertel war seit langem attraktiv für bauliche Veränderungen. Die Aufsiedlungen der Gärtnereien und der großen Gärten ermöglichten beachtliche Verkaufsgewinne. Begleitet wurde dieser Prozess von einem unzureichenden Schutz der baulichen Substanz und von geringem Einfluss auf die Architektur der Neubauten.
Nach einer ersten Diskussion in unserer Mitgliederversammlung erscheint uns der vorgeschlagene Entwurf unvollständig. Er zeigt eine mangelhafte Kenntnis der Baugeschichte des Ostviertels. Zum Ostvieretel gehören ebenfalls: die obere Herzberger Landstraße, das Gartenstadtmodell um die Albrechtstraße, die untere Wilhelm-Weber-Straße, der Nikolausberger Weg, die Calsowstraße usw. Die vorgelegte Satzung verlangt deshalb erhebliche Nacharbeit.

Eine Erhaltungssatzung ist notwendig, doch darf sie nicht zu einer sterilen Entwicklungssperre führen, sondern muss für durchdachte Entwicklungen offenstehen. Neben kritischen Entwicklungen hat es in der Vergangenheit auch akzeptable Veränderungen gegeben. Die überwiegend vor dem Ersten Weltkrieg entstandene Bebauung des Ostviertels sollte offen für eine dichtere Wohnbebauung sein, weil sie innenstadtnahes Wohnen bei geringer Verkehrsbelastung erlaubt. Abzulehnen ist jedoch eine Baupolitik, die dem Investoreninteresse und hohen Grundstückpreisen dient. Eine zukünftige Erhaltungssatzung sollte dieses ausschließen.“