Die Arbeitsgruppe sollte aus Mitgliedern der Ortsvereine in den heutigen Unterbezirken Göttingen und Osterode bestehen. Sie sollte paritätisch besetzt sein.
Aufgabe der Arbeitsgruppe soll die Vorbereitung der satzungsgebenden Versammlung der Unterbezirke Göttingen und Osterode, insbesondere die Erarbeitung einer Satzung des neuen Unterbezirks sein.
Beschluß der Delegiertenversammlung vom 18.05.2015
Begründung:
Die Fusion der Landkreise Göttingen und Osterode am Harz ist beschlossene Sache. Die Landkreise werden zum 1. November 2016 fusionieren.
Die Fusion der Unterbezirke Göttingen und Osterode im Bezirk Hannover ist unsere Erwartung und politische Forderung.
Es ist eine politische Selbstverständlichkeit und aus Erfahrung geborenes Wissen, dass die Organisation des neuen Unterbezirks nur in Übereinstimmung beider Unterbezirke gelingen kann.